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   BSG, 01.03.1974 - 12 RJ 324/73   

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https://dejure.org/1974,5102
BSG, 01.03.1974 - 12 RJ 324/73 (https://dejure.org/1974,5102)
BSG, Entscheidung vom 01.03.1974 - 12 RJ 324/73 (https://dejure.org/1974,5102)
BSG, Entscheidung vom 01. März 1974 - 12 RJ 324/73 (https://dejure.org/1974,5102)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ersatzzeit - Reichsarbeitsdienstpflicht - Freiwilliger Arbeitsdienst - Geburtsjahr

Papierfundstellen

  • BSGE 37, 152
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 31.03.1976 - 1 RA 59/75

    Ersatzzeit - Freiwilliger Arbeitsdienst

    Vielmehr sei diese Vorschrift ungewollt lückenhaft und daher durch die Rechtsprechung auszufüllen (Hinweis auf das BSG-Urteil v0m 1. März 1974 - 12 RJ 324/73).

    Insoweit betrifft das vom LSG zur Stützung seiner Rechtsauffassung herangezogene Urteil des BSG vom 1. März 1974 aaO einen vom vorliegenden Fall abweichenden Sachverhalt, weil dort über den FAD eines im Jahre 1915 geborenen Versicherten zu entscheiden war, dessen Jahrgang nach den genannten Vorschriften nicht nur zur Ableistung der aktiven Wehrdienstpflicht, sondern auch zur BAD-Pflicht aufgerufen wurde.

  • BSG, 19.08.1976 - 11 RA 130/75

    Statthafte Klageart - Ersatzzeit - Ablehnung der Eintragung - Militärischer

    Zu Unrecht beruft sich die Beklagte noch auf die Rechtsprechung des BSG zum "freiwilligen Arbeitsdienst" (SozR Nr. 41 zu § 1251 RVO; SozR 2200 § 1251 Nr. 3); diese Rechtsprechung ist hier schon deshalb ohne Bedeutung, weil sie Zeiten betrifft, für die eine Arbeitsdienstpflicht im Sinne der §§ 1, 3 des Reichsarbeitsdienstgesetzes vom 26. Juni 1935 (RGBl. I 769) noch nicht galt.
  • BSG, 27.02.1986 - 1 RA 43/85

    Landjahrdienst - Preußisches Gesetz - Landjahr - Militärähnlicher Dienst -

    Die Rechtsprechung hat bisher eine Gleichbehandlung mit dem BAD nur für solche Dienste bejaht, die - wie der freiwillige Arbeitsdienst (PAD) unter bestimmten Voraussetzungen - den an sich Arbeitsdienstpflichtigen von der zusätzlichen Ableistung des RAD befreiten (BSG SozR 2200 5 1251 Nr. 3 : BSGE 37, 152; aaO Nr. 13, Nr. 19, Nr. 32 : BSGE H3, 192; aaO Nr. 36 : BSGE ua, 239; aaO Nr. 37 = esse ua, 242; aaO Nr. 39, no, 61).
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